„Bei einem langfristigen Heilmittelbedarf oder besonderen Verordnungsbedarf wird das
Budget von Ärzt*innen meines Wissens nach nicht belastet. In der Praxis komme ich
jedoch häufig in die Situation, dass sie keine weiteren Verordnungen ausstellen, weil
sie damit ihr Budget überschreiten würden. In welchen Fällen können Ärzt*innen tatsächlich
keine weiteren Verordnungen ausstellen?”
Therapeutin aus Niedersachsen